hier wieder ein paar Neuigkeiten und welche neue „Segnungen“ außerdem geplant werden.
die Ereignisse überholen in dieser Zeit die angepeilten Termine. Jetzt ist die Abstimmung im EU-Parlament auf Mitte Juni verschoben weil der EU-Umweltausschuss seine Abstimmung nochmal verschoben hat, um weitere Änderungsanträge zu behandeln. Unsere Aktivitäten zeigen Wirkung.
Ein aktueller Artikel im Anhang - EU-Parlament muss neue Gentechniken stoppen / MdEP Ferber zur Diskussion bei Rapunzel und US-Pläne zu „Wegwerfbienen“
Blick nach vorne: Gentechnik auch bei Mikroorganismen geplant. Parallel zur NGT-Verordnung für Pflanzen plant die EU eine weitgehende Deregulierung gentechnisch veränderter Mikroorganismen (GVM) in offenen Umweltsystemen, u. a. in Böden, Wasser und Futtermitteln. Auch hier drohen dauerhafte und nicht rückholbare Eingriffe in Ökosysteme.
Mikroorganismen
Dazu ein Auszug aus einem InfoBrief des BN zu den aktuellen Freisetzungsplänen:
Was kommt noch? Der geplante Abbau von Regelungen zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) betrifft inzwischen auch Mikroorganismen. Ende letzten Jahres veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Gentechnik-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG. Ziel ist eine weitreichende Vereinfachung und Beschleunigung des Einsatzes gentechnisch veränderter Mikroorganismen (GVM) in offenen Umweltsystemen.
Dabei geht es um gentechnisch veränderte Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Viren, die beispielsweise als Dünger, Pestizide, Futtermittelzusätze, Nahrungsergänzungsmittel oder Hefen wiederherstellen lassen. Auch das Darmmikrobiom von Rindern könne zur Verringerung der Methanemissionen moduliert werden. Doch all diese Nutzungen bedeuten einen großflächigen und nicht-rückholbaren Einsatz von GVM.
Zudem ist eine spezielle Kategorie von „GVM mit geringem Risiko“ geplant, für die keine Umweltrisikoprüfung notwendig sei. Als Kriterium hierfür soll die „begründete Sicherheitsvermutung“ dienen. Darüber hinaus sollen alle Genehmigungen zur Freisetzung/zum Inverkehrbringen von GVM unbefristet gelten und Nachweisverfahren nicht unbedingt zwingend sein. Dabei können sich GVM leicht genetisch austauschen, rasch vermehren und verbreiten, und das mit unbekannten Wirkungen. Eine Freisetzung von GVM in offene Systeme wie Böden, Wasser, Luft und Microbiome von Organismen ist deshalb nicht zu verantworten.
Der BN hat die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen diesen Vorschlag der Kommission zu wenden und mit dafür zu sorgen, dass er nicht beschlossen wird. Diese Forderung ist auch an die EU-Abgeordneten zu richten, denn sie werden sich in den nächsten Monaten mit dem neuerlichen Angriff auf das Vorsorgeprinzip und den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der EU zu befassen haben. Dafür werden wir wieder auf euch zukommen.
Protestaktion in Weilheim
aufgenommen Vor einer Woche gabs vor dem Weilheimer Stadtmuseum eine große Protestaktion: Es sollte ein Gruppenfoto mit möglichst vielen Menschen aufgenommen und ans Europäische Parlament geschickt werden mit der Botschaft: Wahlfreiheit erhalten - keine Deregulierung der Gentechnik!
Infostand auf den Wochenmärkten und im Öko&Fair Umweltzentrum Gauting
Wir benötigen dringend Eure Unterstützung!
Und zum Schluß bitten wir Euch noch einmal um Eure Unterstützung in eigener Sache. Es wäre riesig, wenn jede(r) der ehemaligen Zivilcouragler*innen einen freiwilligen Mindest-Mitgliederbetrag von 20 Euro für 2026 überweisen könnte aber auch gern mehr wer als Unterstützung mehr geben kann. Allein unsere Webseite von Zivilcourage Starnberg (https://zivilcourage-starnberg.bayern/) die wir weiterführen, kostet uns 27 Euro im Quartal - all diese Kosten tragen wir im Moment aus eigener Tasche. Ebenso die Vervielfältigung von Flyern und Infos.
Bitte auf das Konto : Aktion GEN-Klage DE42 7025 0150 0017 0237 63 Verwendungszweck: Beitrag Zivilcourage.
Damit wäre uns sehr geholfen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie couragiert!
Christiane Lüst
Zivilcourage gegen Agro-Gentechnik im Landkreis Starnberg